Da Kartenspiel vielfach als Form des Glücksspiels angesehen wurde, bestanden seit dem 18. Jhd. Steuern auf Spielkarten in den einzelnen deutschen Staaten (Preußen: 1714 Spielkartenhandelsmonopol). 1919 wurde das Reichsspielkartensteuergesetz erlassen. Seit 1949 war sie Bundessteuer. Die Ausgestaltung der Steuer erfolgte als Verbrauchsteuer (Verkehrsteuern und Verbrauchsteuern).
Steuerpflichtig war der Hersteller oder Importeur. Aufgrund ihres geringen Ertrages zählte die Spielkartensteuer (Aufkommen 1979 ca. 8 Mio. DM) zu den Bagatellsteuern. Aus Gründen der Steuervereinfachung wurde sie zum 1.1.1981 abgeschafft.