Eine Stabilitätsanleihe ist eine Regierungsanleihe, die am Kapitalmarkt aufgelegt wird. Die erzielten Einnahmen werden stillgelegt. Auf diese Weise soll Kaufkraft abgeschöpft werden, um eine Konjunkturdynamik, die die Stabilität gefährdet, zu bremsen.
Die Stabilitätsanleihe ist damit in ihrer unmittelbaren Wirkung mit einem Konjunkturzuschlag vergleichbar. Sie ist allerdings freiwilliger Natur und zusätzlich werden die Beträge zu einem späteren Zeitpunkt verzinst zurückgezahlt. Das mindert die konjunkturdämpfende Wirkung bereits in der Gegenwart. Die Bundesregierung nutzte dieses Instrument im Jahr 1973 während einer Hochkonjunktur.