Standort im Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist nicht standortneutral. Es besteht ein kommunales Standortgefälle auf Grund der Hebesatzunterschiede bei den Realsteuern. Gemeinden, die einen Hebesatz von 200 % erheben, versuchen als „Gewerbesteuer-Oase“ Investitionen anzulocken.

Fördermaßnahmen auf Bundesebene wirken sich zusätzlich entlastend auf den Standort einer Unternehmung aus (Fördergefälle), z. B. die Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländer (Investitionszulagengesetz). Die internationale Standortwahl wird von dem bestehenden Steuergefälle beeinflusst. Betriebswirtschaftliche Funktionen können standortoptimal ausgegliedert werden, z. B. Gründung einer Finanzierungsgesellschaft in Dublin.

Der optimale Standort einer Direktinvestition oder eines Direktgeschäftes kann sich steuermindernd auf das Ergebnis einer multinationalen Unternehmung auswirken. Grundsätzlich überwiegen jedoch außersteuerliche Faktoren bei der nationalen und internationalen Wahl des Unternehmensstandortes.


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