In den Steuergesetzen sind zahlreiche Beträge in Geldwert angegeben (z. B. auch bei Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen). Im Zuge der Umstellung von der D-Mark auf den Euro mussten in allen Steuergesetzen die DM-Beträge auf Euro-Beträge umgestellt werden. Dies ist mit dem StEug1G geschehen. Gesetz vom 19.12.2000, BGB1. 2000 Teil I, S. 1790. Einzelne Beträge wurden auch in anderen Änderungsgesetzen umgestellt.
Steuer-Euroglättungsgesetz (StEugIG)
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