Steuerausländer sind natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sowie juristische Personen ohne Sitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland. Diese Adressaten erzielen jedoch Einkünfte aus inländischen Quellen oder aus Vermögensteilen, die im Inland belegen sind. Steuerausländer werden im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht von dem inländischen Besteuerungsanspruch erfasst.
Besteuerungstechnisch wird im Regelfall ein Steuerabzug an der Quelle vorgenommen, um den inländischen Besteuerungsanspruch zu sichern. Persönliche Merkmale bleiben in der Regel unberücksichtigt. Die Gleichstellung von Steuerinländern und Steuerausländern wird jedoch zunehmend angestrebt und realisiert, insbesondere im europäisierten Steuerrecht.
Steuerausländer
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