Steuerberater

Steuerberater sind die Hauptträger der externen Steuerberatung; sie üben einen Freien Beruf aus. Nur wer die Prüfung zum Steuerberater bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit wurde, darf von der obersten Landesbehörde als Steuerberater bestellt werden. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Fachanwälte für Steuerrecht sind zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt (§ 3 StBerG).

Andere Personen und Institutionen haben nur eine begrenzte Erlaubnis zur Steuerberatung (Vorbehaltsaufgaben). Es gibt eine eigene Kammerorganisation (Steuerberaterkammer) und Berufsgerichtsbarkeit. Zentrale Berufspflichten sind Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit sowie Verschwiegenheit. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Akademikerprinzip erfordert ein betriebswirtschaftliches oder juristisches Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule mit anschließender Praxisausbildung von zwei und drei Jahren.

Alternativ können die Vorbildungsvoraussetzungen über eine siebenjährige Praxis im steuerberatenden Beruf erfüllt werden. Mit dem 7. Änderungsgesetz zum Steuerberatungsgesetz sind erleichterte Zulassungsvoraussetzungen umgesetzt worden. Die Zeitdauer der berufspraktischen Tätigkeit wurde für Universitätsabsolventen von drei auf zwei Jahre sowie für Fachhochschulabsolventen von vier auf drei Jahre verkürzt.

Für Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter reicht eine siebenjährige Berufspraxis aus. Im Steuerberatungsgesetz sind die Vorbehaltsaufgaben des Steuerberaters definiert. Nach Rose wird zwischen einer Steuerdeklarations-, Steuerdurchsetzungs- und Steuergestal-tungsberatung unterschieden. Charakteristisch für das Berufsbild des Steuerberaters ist eine ganzheitliche Beratung.

Steuerberater werden überwiegend von Klein- und Mittelbetrieben in Anspruch genommen. Großbetriebe haben eigene Steuerabteilungen. Die künftigen Anforderungen an die Steuerberater werden von einer nationalen und internationalen Verschärfung des Wettbewerbs beeinflusst. Eine Verringerung des Auftragsvolumens im Bereich der Buchführung und des Jahresabschlusses ist auf Grund der kostengünstigen Software zu erwarten; diese Aufgabenbereiche werden zunehmend von Mandanten übernommen. Der Trend geht zu einer steuerlich induzierten und allgemeinen betriebswirtschaftlichen Beratung.


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