Hauptträger der Steuerberatung sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte. Andere Personen, Unternehmen und Institutionen können nur in einem begrenzten Rahmen eine steuerliche Beratung ausüben (Vorbehaltsaufgaben). Nach Rose ist die Steuerberatung in Deklarations-, Durchsetzungs- und Gestaltungsberatung zu differenzieren.
Der Schwerpunkt liegt nach empirischen Untersuchungen in der vergangenheitsorientierten Beratung der Bereiche Buchführung, Jahresabschluss und Steuerdeklaration. Allerdings sind diese Leistungen zunehmend DV-gestützt. Eine geringe, aber in Zukunft zunehmende Bedeutung erlangen die steuerliche Gestaltungsberatung, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung und die Beratung im Rechtsbehelfsverfahren.
Adressaten der Berater sind überwiegend Klein- und Mittelbetriebe. Die europäische und internationale Beratung spielt noch eine untergeordnete Rolle. Zusätzlich sind handels-, gesellschafts- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu beachten. Es besteht daher eine Tendenz zur nationalen und europäischen Kooperation mit anderen Beratern, um ein vielfältiges Beratungsangebot zu gewährleisten. Außersteuerliche Gesetze schaffen zusätzlichen Beratungsbedarf.