Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbH, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können auf Antrag als Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden. Die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführer oder persönlich haftenden Gesellschafter müssen Steuerberater sein. Ein Steuerberater aus diesem Adressatenkreis muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben.
Außerdem sind umfangreiche Voraussetzungen zur Kapitalbindung einzuhalten, insbesondere müssen die Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft ausschließlich Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sein. Die Beratung durch „Gesellschaften“ blieb nicht unumstritten.
Steuerberatungsgesellschaft
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