Der Gesetzentwurf wurde am 25.8.1999 von der Bundesregierung verabschiedet. Das Gesetz stellt eine Weiterführung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 dar. Zugleich sind Anpassungen (BFH, EU) und Bereinigungen im gesamten Steuerrecht vorgenommen worden. Außerdem sollte das StBereinG 1999 der Umsetzung des „Zukunftsprogramms 2000″ der Regierungskoalition dienen. Dem Ziel der Haushaltskonsolidierung entsprechen der weitere Abbau von Steuerbefreiungen und Ausnahmeregelungen. Verkündet im BGB1. mit Datum vom 29.12.1999, BGB1. Teil I 1999, S. 2601.
Steuerbereinigungsgesetz 1999 (StBereinG 1999)
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