Was sind Steuerbilanzielle Bewertungswahlrechte
Steuerbilanzielle Bewertungswahlrechte sind wichtige Aktionsparameter der Steuerbilanzpolitik. Ihre Bedeutung ist im Rahmen der betrieblichen Steuerplanung wesentlich größer, als die der steuerlichen Bilanzierungswahlrechte. Die steuerlichen Bewertungswahlrechte lassen sich untergliedern in
- Wahlrechte bei Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
- Wahlrechte aufgrund der steuerbilanziellen Bewertungsregeln,
- Abschreibungswahlrechte,
- Wahlrechte bei der Bewertung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen oder steuerfreien Rücklagen
steuerlichen Anschaffungskosten
Während bei der Ermittlung der steuerlichen Anschaffungskosten kaum Wahlrechte existieren, bestehen bei der Ermittlung der Herstellungskosten eine Vielzahl von Wahlrechten, insb. im Hinblick auf die Einbeziehung bestimmter Gemeinkosten. Als steuerbilanzpolitische Aktionsparameter lassen sich diese Einbeziehungswahlrechte aber nur in beschränktem Umfang nutzen, weil der Steuerpflichtige infolge des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit an eine einmal getroffene Wahl grundsätzlich auch in späteren Jahren gebunden ist. Abweichungen von der Einbeziehungsstetigkeit sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Steuerliche Bewertungswahlrechte
Steuerliche Bewertungswahlrechte ergeben sich hauptsächlich aufgrund der steuerbilanziellen Bewertung, da die Ausübung der steuerbilanziellen Bewertungsregeln i.d.R. nicht dem Gebot der Bewertungsstetigkeit unterliegt.
Darüber hinaus bestehen steuerliche Abschreibungswahlrechte in großer Zahl (steuerliche Abschreibungen), da eine Bindung an eine bestimmte Abschreibungsmethode nur für das jeweils einzelne Wirtschaftsgut gilt. So kann z.B. ein Unternehmer, der in einem Jahr zwei gleiche Maschinen mit jeweils zehnjähriger Nutzungsdauer anschafft, eine Maschine mit 10% p.a. lineargleichbleibend, die zweite geometrisch-degressiv abschreiben. Schafft er im folgenden Jahr zwei weitere Maschinen desselben Typs an, so kann er für diese Maschinen die steuerlichen Abschreibungen in anderer Weise wählen.
Voraussetzungen für die Ausübung
Voraussetzungen für die Ausübung des Abschreibungswahlrechtes ist, dass in jedem Fall die Voraussetzungen der jeweils in Anspruch genommenen Abschreibungen erfüllt sind. Eine Bindung aufgrund einer Abschreibungswahl bei einem anderen Abschreibungsobjekt besteht nicht und folgt auch nicht aus dem handelsrechtlichen Grundsatz der Bewertungsstetigkeit.
Wahlrechte bei der Bewertung von Verbindlichkeiten sind selten und kommen insb. bei Verbindlichkeiten in Fremdwährungen in Betracht. Voraussetzung ist, dass der Kurs der Fremdwährung zu einem Bilanzstichtag über den Kurs bei Eingehen der Verbindlichkeit hinaus steigt, zu einem späteren Stichtag hingegen wieder sinkt und dass die Verbindlichkeit zu beiden Stichtagen noch besteht. Wahlrechte bei der Bewertung von Rückstellungen bestehen oft in erheblichem Umfang, da es sich i.d.R. um faktische Wahlrechte (Ermessensspielräume) handelt, die durch den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nur selten eingeschränkt werden. Wahlrechte bei der Bewertung steuerfreier Rücklagen sind aufgrund der Voraussetzungen zur Bildung steuerfreier Rücklagen selten, können aber im Einzelfall beachtliches Gewicht haben.