Als Steuerinländer gelten natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt sowie juristische Personen mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland. Sie werden im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht mit ihren gesamten in- und ausländischen Einkünften (Welteinkommen) und Vermögensteilen erfasst.
Steuerinländer
War die Erklärung zu "Steuerinländer" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten