Steuerliche Leistungsvergütungen sind Aufwendungen, die einer Kapitalgesellschaft aus schuldrechtlichen Verträgen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern entstehen. Es handelt sich steuerlich grundsätzlich um Betriebsausgaben, die den Steuerbilanzgewinn und damit auch die von der Gesellschaft zu entrichtenden Ertragsteuern mindern. Steuerliche Leistungsvergütungen sind in vielen Fällen ein wichtiges Instrument der betrieblichen Steuerplanung. Es kommen insb. folgende Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter in Betracht:
- Gehaltszahlungen
- Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung
- Zinszahlungen
- Miet- oder Pachtzahlungen
Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leistungsvergütungen als Betriebsausgabe kann vielfach dazu führen, dass aus steuerlicher Sicht Kapitalgesellschaften vorteilhafter sind als Personenunternehmen (Steuereinflüsse bei Rechtsformwahl), da derartige Vergütungen bei Personengesellschaften Vorabgewinne, d.h. steuerliche Gewinnbestandteile darstellen.
Leistungsvergütungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter werden nur in Ausnahmefällen steuerlich nicht anerkannt, wenn es sich um verdeckte Gewinnaus
schüttungen handelt.