Die große Anzahl von bilanziellen und außerbilanziellen Wahlrechten im Steuerrecht gestattet dem Steuerpflichtigen (Unternehmen und private Haushalte) aus unterschiedlichen Gründen, z. B. Vereinfachungsmaßnahmen, wirtschafts- und bilanzpolitische Maßnahmen, eine Beeinflussung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen, der Tarife und des Besteuerungsverfahrens.
Wahlrechte des Umsatzsteuergesetzes gelten als Optionen (§ 9 UStG: Verzicht auf steuerbefreite Umsätze). Wahlrechte zwischen mehreren rechtmäßigen Besteuerungsmöglichkeiten seitens der Finanzbehörden (Erlass; Stundung) gelten als Ermessensentscheidungen.
Steuerliche Wahlrechte
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