Steuerlicher Bewertungsvorbehalt ist eine wichtige Ausnahme von dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Maßgeblichkeitsgrundsatz), der in § 5 Abs. 6 EStG kodifiziert ist und besagt, dass in der Steuerbilanz die steuerbilanziellen Bewertungsregeln (steuerbilanzielle Bewertung) und die Vorschriften über die AfA (steuerliche Abschreibungen) Vorrang haben vor den entsprechenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz kommt bei der Bewertung nur beim Vorliegen steuerbilanzieller Bewertungswahlrechte zur Anwendung, wobei der handelsbilanzielle Wertansatz sich im steuerlich zulässigen Rahmen bewegen muss.
Steuerlicher Bewertungsvorbehalt
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