Steuern sind Geldleistungen der Steuerpflichtigen an öffentlichrechtliche Gemeinwesen ohne Gegenleistung. Sie werden von denjenigen erhoben, die einen Tatbestand verwirklichen, an den ein Steuergesetz die Rechtsfolge der Besteuerung knüpft. Zweck der Steuern ist die Einnahmeerzielung für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (§ 3 AO), die auch Nebenzweck sein kann.
Andere mit der Besteuerung verfolgte Ziele können Lenkungsziele sein, die den Steuerpflichtigen zu einem bestimmten Verhalten veranlassen sollen. Mögliche Lenkungsmittel sind steuerliche Belastungen, die bestimmte Verhaltensweisen verringern sollen oder steuerliche Entlastungen, die bestimmtes Verhalten fördern sollen. Von den Steuern zu unterscheiden sind Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben, die nur von einem bestimmten Adressatenkreis erhoben werden.
In Deutschland existieren zurzeit rund 50 Einzelsteuerarten, die in vielfacher Weise untereinander verbunden sind. Die Steuereinnahmen betrugen im Jahr 2003 in Deutschland insgesamt rund 442 Mrd. €. Bedeutendste Steuerarten sind die Lohnsteuer (ca. 133 Mrd. € in 2003) und die Umsatzsteuer (ca. 137 Mrd. € in 2003).