Steuerplanung bezeichnet die planmäßige Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch den Betrieb. Die Begriffe „Betriebliche Steuerplanung“ und „Betriebliche Steuerpolitik“ werden im Schrifttum und in der Praxis synonym verwendet.
Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich in steuerliche Wahlrechte und in steuerlich orientierte Sachverhaltsgestaltungen unterteilen.
1) Steuerliche Wahlrechte ermöglichen dem Steuerpflichtigen bei gegebenem Sachverhalt die Wahl zwischen zwei oder mehreren Steuerfolgen. Die planmäßige Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte kann als autonome Steuerplanung bezeichnet werden.
Die Vorteilhaftigkeit von Maßnahmen der Steuerplanung kann mit Hilfe der in der Betriebswirtschaftslehre üblichen Vorteilhaftigkeitskriterien für betriebliche Partialplanungen gemessen werden. In Betracht kommt insb. das Kapitalwertkriterium (steuerliche Vorteilhaftigkeitskriterien). Zur Prüfung der Vorteilhaftigkeit von Maßnahmen einer autonomen Steuerpolitik brauchen lediglich Steuerzahlungen in den Vergleich einbezogen zu werden. In derartigen Fällen ist die Ermittlung und der Vergleich von Steuerbarwerten ausreichend. Beim Anfall von Transaktionskosten müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden. An die Stelle von Steuerbarwerten treten dann Barwerte, die Steuerzahlungen und Transaktionskosten umfassen.
Vielfach erweist sich die Errechnung von Kapitalwerten bzw. Barwerten für den Vorteilsvergleich als nicht erforderlich. Es reicht die Kenntnis von steuerlichen Jahresbelastungsdifferenzen aus, z.B. wenn beim Vergleich von zwei oder mehreren autonomen steuerpolitischen Maßnahmen eine Maßnahme in allen Jahren des Vergleichszeitraums eine geringere steuerliche Belastung hervorruft als die Alternativmaßnahme.
Infolge der wachsenden internationalen Verflechtungen kommt der internationalen Steuerplanung eine immer größere Bedeutung zu. Im Rahmen derartiger Planungen ist sowohl die in als auch die ausländische Besteuerung zu beachten. Hierbei kann es zu Doppel- oder Mehrfachbelastungen mit in- und ausländischen Steuern kommen. Derartige Doppelbelastungen sollen durch zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) vermieden werden.
Steuerliche Wahlrechte gibt es in weiten Bereichen der nationalen und der internationalen Besteuerung. Die Besteuerung im nationalen Bereich beruht auf über 30 Steuerarten. In der Steuerbelastung der Unternehmen spielen neben den Ertragsteuern vor allem die Substanzsteuern und die Verkehrsteuern eine Rolle, wobei die Ertragsteuern i.d.R. nicht nur die größte Steuerbelastung bewirken, sondern die meisten und wichtigsten steuerlichen Wahlrechte beinhalten. Innerhalb der autonomen Steuerplanung kommt somit der Ertragsteuerplanung und innerhalb dieser der Planung steuerbilanzpolitischer Maßnahmen die größte Bedeutung zu (Steuerbilanzpolitik).
2) Steuerlich orientierte Sachverhaltsgestaltungen können sowohl alle betrieblichen Aufbauelemente als auch alle betrieblichen Funktionen betreffen. So hat die Besteuerung häufig Einfluss auf die Wahl der Unternehmensrechtsform (Steuereinflüsse bei Rechtsformwahl, Steuereinflüsse bei Rechtsformwechsel) oder auch auf die Art der Finanzierung. Im Rahmen einer steuerlich orientierten Sachverhaltsgestaltung können auch steuerliche Wahlrechte von Bedeutung sein (Steuerbilanzielle Bewertungswahlrechte, Steuerliche Bilanzierungswahlrechte).
Die Steuerplanung kann als Bestandteil des Controlling auf dem Gebiet des betrieblichen Steuerwesens angesehen werden. Controlling hat dabei sicherzustellen, dass bei der unternehmerischen Entscheidungsfindung auch die steuerlichen Konsequenzen der jeweiligen Handlungsalternative im Entscheidungskalkül Berücksichtigung finden. Aufgabe des Controlling ist es, in die Unternehmensplanung und -kontrolle steuerliche Informationen einfließen zu lassen und im Bereich des betrieblichen Steuerwesens Planungs- und Kontrollfunktionen zu übernehmen.