Steuerschätzung

Dreimal im Jahr wird die zukünftige Entwicklung der Steuereinnahmen geschätzt. Die Prognose der Staatseinnahmen dient dem Zweck der Haushaltsplanung und der Finanzpolitik. Durchgeführt wird die Schätzung vom Arbeitskreis Steuerschätzung, den Vertretern der Ministerien, des Statistischen Bundesamtes, der Deutschen Bundesbank und den wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstituten.

Als Grundlage für die Vorhersage dienen die Eckdaten der Wirtschaftsprognosen sowie Vergangenheitsdaten, Schätzmethoden und Erfahrungswerte der Steuerstatistik. Planungszeitraum ist das laufende Haushaltsjahr und die vier Folgejahre. Von der gesamtwirtschaftlichen Steuerschätzung ist die Schätzung der Höhe einer individuellen Steuerschuld zu unterscheiden, die nur vorgenommen wird, wenn im Besteuerungsverfahren keine genaue Feststellung möglich ist.


War die Erklärung zu "Steuerschätzung" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu