Ein Steuerschuldner ist verpflichtet, eine Steuer für eigene Rechnung zu entrichten oder für Dritte einzubehalten und abzuführen. Die Einzelsteuergesetze legen fest, wer jeweils Steuerschuldner ist (z. B. § 13 II Nr. 1 UStG der Unternehmer; § 5 I GewStG der Unternehmer). Wird die Steuerlast wirtschaftlich von einem anderen tatsächlich getragen, so weicht der Steuerdesti-natar vom Steuerschuldner ab.
Steuerschuldner
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