Über die staatlichen Steuereinnahmen werden in jedem Land im Regelfall statistische Aufzeichnungen geführt. In Deutschland ist das Statistische Bundesamt (Rechtsgrundlage: Gesetz über die Steuerstatistik) und in der EU Eurostat mit der Steuerstatistik befasst. Für die Landes- und Gemeindesteuern sind Daten bei den jeweiligen Bundesländern oder Gemeinden über deren Statistikämter erhältlich.
Die Datenaufbereitung erfolgt steuerartenorientiert. Teilweise werden auch weitere Kriterien, z. B. Branchen und Betriebsgröße, berücksichtigt. Die Angaben haben die Funktion der Einnahmenkontrolle und sie unterstützen die Budgetplanung und Haushaltsdurchführung. In der Literaturauswahl sind die Reihen des Statistischen Bundesamtes aufgeführt.
Steuerstatistik
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