Steuersystem

Das Steuerrecht ist mit seinen Rechtsnormen, Rechten und Pflichten Teil der Rechtsordnung. Das äußere Steuersystem erfasst nach Tipke die formale Anordnung und Gliederung des Steuerrechts in Einzelsteuergesetzen (z. B. Einkommensteuergesetz) und Mantelgesetzen (z. B. Abgabenordnung). Neben die förmlichen Gesetze treten Rechtsverordnungen, Verwaltungsanweisungen, bilaterale (Steuerabkommen) und supranationale Vorschriften (EU-Vertrag) hinzu.

Das äußere Steuersystem wird von der hohen steuerlichen Änderungsgeschwindigkeit beeinflusst. Kirchhof und Lang fordern ein einheitliches Steuergesetzbuch, das mit einer einheitlichen Terminologie die Besteuerungsvorschriften transparenter gestaltet. Konkrete Entwürfe für ein Bundessteuergesetzbuch liegen in Teilen bereits vor (Kirchhof). In der Diskussion steht außerdem die Reduktion der gesamten Einzelsteuer- und Mantelgesetze auf wenige Steuerarten. In den Brühler Empfehlungen wird ein einheitliches Unternehmensteuergesetz gefordert.

Das innere Steuersystem wird von verfassungskonformen Besteuerungsgrundsätzen getragen, namentlich die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip als Ausdruck einer gerechten Besteuerung. Das Bundesverfassungsgericht trägt zur Wahrung der Besteuerungsgrundsätze zunehmend bei (Halbteilungsgrundsatz). Das innere System wird außerdem von europäischen Vorgaben (EuGH) beeinflusst. Ein „rationales Steuersystem“ wird daher unterschiedlich beurteilt.


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