Steuerkompetenz haben der Staat, die Einzelprovinzen und die Gemeinden sowie Wasserwirtschaftsverbände. Gesetzgebungskompetenz und Ertragshoheit liegen hauptsächlich beim Staat. Provinzen, Gemeinden und Wasserwirtschaftsverbände können lediglich in einem engen Rahmen Steuern erheben (u. a. Grundsteuer, Baulandsteuer, Hundesteuer) und eigene Zuschläge zu staatlichen Steuern bestimmen.
Natürliche Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Inland unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommensteuer (inkomstenbelasting). In den Niederlanden ansässige juristische Personen sind körperschaftsteuerpflichtig (vennootschapsbelasting). Es gibt keine allgemeinen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften. Die Gewinnermittlung erfolgt auf der Basis einer Bilanz, bei kleineren Unternehmen ist eine Einnahmen-Überschussrechnung zulässig. Eine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz zur Steuerbilanz besteht nicht.
Neben einigen Verbrauchsteuern und einer Vermögensteuer existieren seit 1994 Umweltsteuern, u. a. eine Grundwassersteuer, Abfallsteuer, Brennstoffsteuer sowie eine Regulierungssteuer auf Energie. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer umfasst eine Erbanfallsteuer (successierecht), eine Schenkungsteuer (recht van schenking) bei Schenkungen und eine Besitzwechselsteuer, wenn der Erblasser oder der Schenkende zur Zeit des Vermögensübergangs im Ausland ansässig war.
Eine Gewerbesteuer besteht in den Niederlanden nicht. Die Grundsteuer (Onroerendbelasting) ist eine der wenigen Gemeindesteuern und wird sowohl beim Eigentümer als auch beim Nutzer eines Grundstücks erhoben. Es bestehen ca. 50 Steuerabkommen, die weitgehend dem OECD-MA entsprechen.