Österreich ist ein föderalistischer Staat. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt dem Bund für die ausschließlichen Bundessteuern (u. a. Körperschaftsteuer, Versicherungssteuer) sowie für Steuern, deren Ertrag auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden (u. a. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer).
Für Abgaben, deren Erträge ganz den Ländern (z. B. Feuerschutzsteuer) oder Gemeinden (z. B. Grundsteuer) zufließen sowie unter den Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden, ist die Landesgesetzgebung zuständig. Natürliche Personen werden von der Einkommensteuer erfasst. Eine Abgeltungssteuer (Zinsendbesteuerung) von 25 % besteuert Kapitalerträge. Juristische Personen unterliegen mit ihrem Gesamteinkommen der Körperschaftsteuer.
Die Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich durch einen Betriebsvermögensvergleich. Buchführende Unternehmen werden durch eine fiktiven Verzinsung der jährlichen Eigenkapitalzufuhr, die außerhalb der Bilanz vom Gewinn abgezogen werden kann, gefördert. Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind, ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bildet die Handelsbilanz die Grundlage für den Vermögensvergleich, sie haben dadurch mehr Ansatzmöglichkeiten. Die Gewerbesteuer ist seit dem 1.1.1994 abgeschafft. Die Vermögensteuer wurde zum 1.1.1994 aufgehoben. Es gibt unterschiedliche Vermögensverkehrsteuern (u. a. Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuer; Wechselsteuer).
Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen werden durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer beim Erwerber (Beschenkten) erfasst. Steuergegenstand der von dem Eigentümer zu entrichtenden Grundsteuer, ist das inländische Grundvermögen. Neben einigen Verbrauchsteuern werden Umweltsteuern (Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe) erhoben. Österreich hat mit ca. 40 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die überwiegend dem OECD-MA nachgebildet sind.