Steuervergünstigung ist ein Oberbegriff für vom Gesetzgeber vorgesehene entlastende Rechtsnormen. Sie haben im Regelfall Lenkungsziele, mit denen bestimmte Verhaltensweisen der Steuerpflichtigen erzielt werden sollen. Die Steuervergünstigungen treten in unterschiedlichen Formen auf. Möglich sind u. a. Steuerbefreiungen, Freibeträge, Freigrenzen, Subventionen, Rücklagen, Rückstellungen, Ansparabschreibungen und Sonderabschreibungen.
Im Gegensatz dazu wird der Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten nicht unter den Begriff gefasst. Die zahlreichen Steuervergünstigungen tragen erheblich zur Komplexität des Steuerrechts bei.
Steuervergünstigung
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