Insbesondere an verbrauchsteuerpflichtigen Waren und auf bestimmten Dokumenten, die Geschäftsbeziehungen beurkunden, werden als sichtbare Zeichen der Steuerentrichtung Steuerzeichen angebracht. Üblich sind Banderolen, Aufkleber, Siegel und Stempel. Die Art der Steuerentrichtung hat zur Bezeichnung Stempelsteuer geführt.
Steuerzeichen
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