Stille Reserven sind die nicht in der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals, welche einerseits durch eine Überbewertung von Schulden oder auch durch eine Unterbewertung von Vermögen entstehen können.
Definition / Erklärung
Bei den stillen Reserven handelt es sich um verdeckte und dennoch legale Vermögensbestandteile von Unternehmen, die abweichend von den übrigen Bilanzierungsgrundsätzen nicht exakt ausgewiesen werden. Der wesentliche Grund für das Entstehen stiller Reserven ist das Vorsichtsprinzip der Bilanz:
Rohstoffe, Zwischenprodukte und weiteres darf lediglich zu historischen Einkaufspreisen bilanziert werden.
Stille Reserven und „Going Concern“-Prinzip
Auch vor der Modernisierung des Rechnungswesens in Anpassung an internationale Standards entschied sich der Gesetzgeber für einige grundlegende Funktionen der Bilanz: Sie sollte einerseits ein tatsächliches Bild der Vermögenslage (und auch der Verschuldung) eines Unternehmens darstellen. Andererseits verfolgt die normale Jahresbilanz den Zweck, die Werte für den Fall der Geschäftsfortführung (= Going Concern) möglichst exakt zu beschreiben. Deshalb liegt der Schwerpunkt auf der Abbildung der unternehmerischen Wertschöpfungsprozesse und nicht etwa einer Marktspekulation.
Entstehung von stillen Reserven
Eingekaufte Rohstoffe und Materialien werden innerhalb des Unternehmens weiterverarbeitet und stehen bis zum endgültigen Verkauf in den Fertigwaren mit ihrem Einkaufswert in der Bilanz. Der Gewinn aus der eigenen Wertschöpfung und der Gewinn aus dem Verkauf am Markt können erst dann verrechnet werden, wenn die Bezahlung vom Kunden eingetroffen ist.
Deshalb befinden sich immer bestimmte Kostenbestandteile und Gegenstände des Umlaufvermögens als stille Reserven in der Bilanz. Dies ist auch dem Vorsichtsprinzip geschuldet, demnach eine Bilanz Vermögensgegenstände nicht überbewerten sollte.
Bei vielen Produktionsunternehmen macht dies auch langfristig Sinn, weil beispielsweise die Wertaufholung des Grundstückes eines Industriegebietes oftmals nur rein fiktiver Natur ist. Würden die Kosten einer Betriebsverlagerung abgezogen, so ist der ursprüngliche Wertansatz weitaus realistischer als ein Wert während einer Boom-Immobilienphase.
Arten von Stillen Reserven
- Stille Zwangsrücklagen
- Stille Ermessensrücklagen
- Stille Schätzungsrücklagen
- Stille Willkürrücklagen
Zusammenfassung
- Stille Reserven sind nicht in der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals, die einerseits durch Überbewertung von Schulden oder auch durch Unterbewertung von Vermögen entstehen kann
- entstehen aus dem Fehlen einer Pflicht zur ständigen Neubewertung von Aktiva und ist bilanzrechtlich gewollt
- erschwert die Bewertung von Unternehmen