Stundenbuchhalter

Der Stundenbuchhalter leistet für mehrere Auftraggeber berufsmäßige Hilfe auf dem Gebiet der Buchhaltung. Für die Vergangenheit wurde die Tätigkeit als Stundenbuchhalter untersagt, wenn sie als Umgehung des Steuerberatungsvorbehalts (§ 5 StBerG) anzusehen war, insbesondere wenn keine festen Anstellungsverhältnisse als Arbeitnehmer vorlagen.

Mit der Herausnahme der laufenden Buchführung aus den Vorbehaltsaufgaben ist diese Problematik nicht mehr gegeben. Eine Umgehung wird allgemein aber dann angenommen, wenn weitere Tätigkeiten ausgeführt werden, die unter die Vorbehaltsaufgaben fallen. Im Gebiet der ehemaligen DDR wurden nach § 3 der „Anordnung über die Zulassung zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Helfer in Steuersachen und die Registrierung von Stundenbuchhaltern“ (1990) Stundenbuchhalter registriert, insbesondere Werktätige, Rentner und Hausfrauen.

Als nebenberufliche Tätigkeit durfte der Stundenbuchhalter nicht mehr als vier Kunden betreuen. Dem Antrag auf Registrierung war ein Verzeichnis der zu betreuenden Kunden beizufügen. Eine letztmalige Registrierung erfolgte 1990.


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