Die Subject-to-Tax-Klausel (Rückfallklausel) ist neben der Switch-over-Klausel und den Aktivitätsklauseln ein Instrument der aktuellen deutschen Abkommenspraxis (Steuerabkommen). Nach den Abkommen stellt der Wohnsitzstaat regelmäßig die Einkünfte und Vermögensteile frei, für die der Quellenstaat das Besteuerungsrecht erhält, z. B. Betriebsstätteneinkünfte.
Das gilt unabhängig davon, ob dieses Besteuerungsrecht auch tatsächlich ausgeübt wird. Mit Hilfe von Subject-to-Tax-Klauseln soll erreicht werden, dass die Freistellung von der tatsächlichen Besteuerung im anderen Vertragsstaat abhängig gemacht wird. Abkommensvergünstigungen werden im Quellenstaat nur gewährt, wenn der Wohnsitzstaat die Einkünfte tatsächlich besteuert (Sub-ject-to-Tax-Klausel). Rückfallklauseln wirken dagegen aus der Sicht des Wohnsitzstaates.
Dieser stellt die ausländischen Einkünfte frei, wenn der Quellenstaat tatsächlich besteuert, z. B. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Mit diesen Vorbehaltsklauseln soll eine virtuelle Doppelbesteuerung und eine Minderbesteuerung vermieden werden.