Die Süßstoffsteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Sie war seit 1949 Bundessteuer. Ihrem Charakter nach lag eine Verbrauchsteuer (Verkehr und Verbrauchsteuern) auf Zuckersurrogate (Süßstoffe, die aufgrund ihrer chemischen Struktur nicht unter die Zuckersteuer fielen) vor. Mit dem Steueränderungsgesetz 1965 wurde sie abgeschafft, da sie als Bagatellsteuer nur Einnahmen in Höhe von ca. 2 Mio. DM einbrachte.
Süßstoffsteuer
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