Die summarische Arbeitsbewertung betrachtet den Gegenstand der Bewertung als geschlossene Einheit. Es erfolgt eine Gesamtbeurteilung der Arbeitsanforderungen. Verfahren der summarischen Arbeitsbewertung sind:
• Das Rangfolge-Verfahren – bei dem alle anfallenden Arbeiten aufgrund der Arbeitsbeschreibungen zunächst aufgelistet und daraufhin nach Maßgabe ihrer Arbeitsschwierigkeit durch paarweise Gegenüberstellung oder gegenseitigen Vergleich in eine Rangfolge gebracht werden.
• Das Lohngruppen-Verfahren – bei dem mehrere Lohn- und Gehaltsgruppen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden dargestellt und durch inhaltliche Beschreibungen sowie Beispiele erläutert werden. Es wird auch Katalogverfahren genannt und häufig in Tarifverträgen verwendet.
Beide Verfahren der summarischen Arbeitsbewertung sind einfach handhabbar, kostengünstig und leicht verständlich. Beim Rangfolge-Verfahren ist die Bewertung aber subjektiv, die Anforderungsarten sind ungewichtet und die Rangabstände unbekannt. Das Lohngruppen-Verfahren berücksichtigt individuelle Gegebenheiten und technische Entwicklungen ungenügend.