In älteren deutschen Steuerabkommen sieht die sog. Suspensionsklausel angesichts des ehemals geltenden gespaltenen Körperschaftsteuersatzes (ab 1.1.1999: 40 % und 30 %) noch einen Vorbehalt vor. Danach wird die Ermäßigung des Quellensteuersatzes für Dividenden von 15 % auf 5 % nicht gewährt, wenn die Differenz zwischen Thesaurierungs- und Ausschüttungssatz mehr als 20 % beträgt. Mit der Einführung des einheitlichen Körperschaftsteuersatzes mit dem Halbeinkünfteverfahren ist die Suspenionsklausel praktisch ohne Bedeutung.
Suspensionsklausel
War die Erklärung zu "Suspensionsklausel" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten