Mit der „Tarifspreizung“ wird das Auseinanderklaffen zwischen den Spitzensteuersätzen der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bezeichnet sowie die unterschiedlichen Regelungen bei gewerblichen und anderen Einkünften sowie die je nach System der Unternehmenssteuern unterschiedliche Behandlung von Thesaurierung und Ausschüttung oder nicht entnommenen Gewinnen und Entnahmen. Ein besonderes Problem ist das zulässige Ausmaß dieses Auseinanderklaffens (vgl. BFH 24.2.99 X R 171/ 96).
Tarifspreizung
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