Tarifurlaub ist der bezahlte Jahresurlaub auf den jeder Arbeitnehmer einen Anspruch hat. Die Zahl der Urlaubstage ist im geltenden Tarifvertrag festgelegt. Sie richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für besondere Anlässe, z. B. Eheschließung, Tod eines Familienangehörigen, Arbeitsjubiläum, sehen die Tarifverträge zusätzliche Sonderurlaubstage vor.
Tarifurlaub
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