Mit der tatsächlichen Verständigung wird eine Einigungstechnik umschrieben, die in schwierigen Fällen der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen anzuwenden ist. Steuerverträge sind grundsätzlich nicht zulässig. Die tatsächliche Verständigung kommt daher nur in Sonderfällen der Schätzung im Rahmen einer Betriebsprüfung in Betracht. Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit darf jedoch nicht verletzt werden.
Tatsächliche Verständigung
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