Die Telekommunikation ist eine Branche mit weltweit großen Zuwachsraten, insbesondere im Bereich von Mobilfunk und Internet. Bei Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation entstehen Probleme von steuerlicher Relevanz insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer. Bis 1996 war als Ort der Leistung und dementsprechend als Besteuerungsland der Sitz des Dienstleistungsanbieters maßgebend.
Mit dem Umsatzsteueränderungsgesetz 1997 wurde der Ort des Abnehmers entscheidend (§ 3 a IV Nr. 12 UStG). Somit kann durch die Sitzverlegung des Anbieters allein die Steuerpflicht nicht beeinflusst werden. Im Bereich der Ertragsteuern ist die Gewinnabgrenzung problembehaftet.
Durch Satellitenkommunikation und weitreichende Übertragungseinrichtungen ist die internationale Zuordnung von Ertragsanteilen schwierig. Für die Unternehmen selbst hat das Vorhandensein einer ausgebauten Telekommunikationsinfrastruktur insbesondere für die Informationswirtschaft Bedeutung.