Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht werden inländische Einkünfte als Inlandseinkommen oder im Inland belegene Vermögensteile (Inlandsvermögen) erfasst. Das entspricht dem Territorialprinzip. Damit wird deutlich, dass der Staat nur Einkünfte besteuert, die aus Quellen innerhalb seines Territoriums stammen oder auf Vermögen zugreift, das in seinem Staatsgebiet belegen ist.
Territorialprinzip
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