Trust im Steuerrecht

Der Begriff Trust wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet:

(1) Trust ist ein Begriff für Unternehmenszusammenschlüsse (monopolartiger Charakter), bei denen ein Unternehmen die Führung anderer Gesellschaften übernimmt. Solche Zusammenschlüsse werden auch als „merger“ bezeichnet. Für die zusammengeschlossenen Unternehmen wird der Begriff „group“ verwendet. Unternehmenszusammenschlüsse sind freiwillige Vereinigungen von rechtlich selbständigen Unternehmungen, die durch Verträge zu Konzernen zusammengeschlossen werden. Für Konzerne ist dann die Konzernbesteuerung maßgeblich.

(2) Analogie zur deutschen Stiftung. Der Trust wird als Vermögensmasse ausländischen Rechts als Erwerb von Todes wegen (§ 3 II Nr. 1 ErbStG) oder als Schenkung unter Lebenden (§ 7 I Nr. 8 ErbStG) nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/ 2000/ 2002 behandelt. Ein im Ausland errichteter nicht rechtsfähiger Trust kann Vermögensmasse oder Zweckvermögen i. S. d. § 15 IV AStG sein.



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