Übergewinn-Verfahren

Mithilfe des Übergewinn-Verfahrens kann der Firmenwertunter Verwendung des vom Unternehmen erzielten Übergewinnes errechnet werden. Es ist der Gewinn, der über die Normalverzinsung des Substanzwertes hinaus erzielt wird. Zu unterscheiden sind:

Übergewinnabgeltung

Die Methode der Übergewinnabgeltung, die davon ausgeht, dass dem Verkäufer eines Unternehmens nicht nur der Reproduktionswert zusteht, sondern auch ein Betrag, der für den Verzicht auf die Übergewinne kommender Jahre entschädigt. Nach Ablauf einiger Jahre sind die Übergewinne auf den neuen Eigentümer zurückzuführen (originärer Firmenwert) bzw. verschwinden durch den Konkurrenzdruck allmählich.

Der Unternehmenswert ergibt sich:

U = RW + m (G – i * RW)

U = Unternehmenswert (€)
RW = (Teil-) Reproduktionswert (€)
G = Durchschnittlicher Gewinn (€/Jahr)
i = Normalzinsfuß 100 (%)
m = Faktor der angenommenen Flüchtigkeit des Firmenwertes (Er liegt üblicherweise zwischen 3 und 6)

Übergewinnkapitalisierung

Bei der Methode der Übergewinnkapitalisierung wird unterstellt, dass über die Normalverzinsung des Reproduktionswertes hinausgehende Gewinne besonders stark risikobehaftet sind und der Übergewinn deshalb mit einem höheren als dem normalen Zinsatz zu kapitalisieren ist.

Der so ermittelte Barwert ist der Firmenwert als Unternehmenswert:

U = RW + G – i * RW / h

G = Jährlicher Gewinn
i = Kalkulationszinssatz
h = Zinssatz für Übergewinne

 

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