Die Übertragungsbilanz gehört zu den Sonderbilanzen. Sie ist nur bei Umwandlungsvorgängen aufzustellen. Bei Umwandlungsvorgängen hat der übertragende Rechtsträger die Wirtschaftsgüter in einer Übertragungsbilanz zu bewerten. Dient der Durchführung des Umwandlungsvorgangs.
Übertragungsbilanz
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