Unter Umlaufvermögen versteht man alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die sich im Gegensatz zum Anlagevermögen nur für kurze Zeit im Unternehmen befinden.
Definition / Erklärung
Beim Umlaufvermögen handelt es sich um einen Teil der Aktiva in der Bilanz. Es besteht aus sich permanent veränderten Vermögensgegenstände. Diese sind zur kurzfristigen Veräußerung, zur Rückzahlung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch gedacht.
Das Umlaufvermögen stellt somit rechtlich die Restgröße dar, die nicht unter das Anlagevermögen fällt. Diese Vermögensgegenstände durchlaufen Betriebsprozesse wie die Beschaffung, den Absatz oder die Produktion. Aus Werkstoffen werden fertige Erzeugnisse, diese wiederum werden verkauft und somit zu Forderungen und nach Zahlung zu Geld im Unternehmen.
Es wird erwartet, dass die aktivierten Vermögensposten innerhalb einer Umsatzperiode zu Geld werden oder durch den Verkauf untergehen.
Bestandteile des Umlaufvermögens
1. Vorratsvermögen/Vorräte:
- Betriebs-, Roh- oder Hilsstoffe
- unfertige Leistungen und Erzeugnisse
- geleistete Anzahlungen
- Waren und Fertigerzeugnisse
2. sonstige Vermögensgegenstände und Forderungen
- Forderungen aus Leistungen oder Lieferungen
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Unternehmen mit einem bestehenden Beteiligungsverhältnis
- sonstige Vermögensgegenstände, z.B. offene Rechnungen
3. Wertpapiere
- eigene Anteile oder Anteile an verbundenen Unternehmen
- sonstige Wertpapiere
4. Liquide Mittel
- Kassenbestände
- Schecks
- Guthaben bei Kreditinstituten oder bei der Bundesbank
- Postgiroguthaben
Bewertung des Umlaufvermögens
Nach dem HGB erfolgt die Bewertung des Umlaufvermögens höchstens nach den Herstellungskosten oder den Anschaffungskosten.
Da beim Umlaufvermögen das Niederstwertprinzip gilt, muss nach dem beizulegenden Wert oder dem Tageswert abgeschrieben werden, sollten diese niedriger sein. Handelt es sich hierbei aber nicht um eine dauerhafte Wertminderung, so darf in der Steuerbilanz nicht abgeschrieben werden.
Ebenso müssen gestiegene Werte wieder zugeschrieben werden. In bestimmten Fällen dürfen nach IFRS und US-GAAP höhere Wertansätze als die Herstellungs- und Anschaffungskosten genommen werden. Dies gilt unter anderem bei bestimmten Edelmetallen und Wertpapieren.
Zusammenfassung
- Umlaufvermögen befindet sich nur kurzfristig im Unternehmen
- es ist zur kurzfristigen Veräußerung, zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Rückzahlung bestimmt
- Umlaufvermögen ist die Restgröße des Vermögens, welches nicht unter das Anlagevermögen fällt
- es können Vorräte, Wertpapiere, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände oder liquide Mittel sein