Unternehmer, die innergemeinschaftliche Umsätze (innergemeinschaftlicher Erwerb) tätigen, benötigen seit dem 1.1.1993 eine USt-Identifikationsnummer. Mit dem Wegfall der innergemeinschaftlichen Grenzen bei der Gründung des Europäischen Binnenmarktes werden Prüfungen notwendig, um eine Besteuerung von Umsätzen im Gemeinschaftsgebiet (vgl. § 1 II a UStG) nach dem Bestimmungslandprinzip sicherzustellen.
Die abgeschafften Grenzkontrollen müssen nun durch ein umfassendes neues Kontrollsystem ersetzt werden. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bewirkt, dass der Inhaber der Nummer als Unternehmer steuerlich erfasst wird und somit der Umsatzbesteuerung unterliegt. Innergemeinschaftliche Umsätze können auch ohne Grenzkontrollen somit vollständig erklärt werden. Die Identifikationsnummer ist im Rahmen der zusammenfassenden Meldung und ggf. auf der Rechnung anzugeben.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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