Was ist eine Umwandlungsbilanz?
Die Umwandlungsbilanz ist eine Sonderbilanz die von einem Unternehmen aus Anlass einer Änderung seiner Rechtsform erstellt wird. Sie unterliegt nicht den für die Jahresbilanz geltenden Vorschriften und zeigt die Vermögensgegenstände, das Eigenkapital und die Schulden der übernehmenden Gesellschaft. Bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft spielen die stillen Reserven eine besondere Rolle.
Beispiel: Eine OHG soll zum 01.01.2001 in eine GmbH mit einem gezeichneten Kapital von 150.000 € (= Stammkapital) umgewandelt werden.
Folgende Bilanzen sind zu erstellen:
Die Schlussbilanz, bei der die Vermögens-gegenstände und Schulden nach den bilanz-rechtlichen Bewertungsgrundsätzen zu bewerten sind. Stille Reserven werden hier nicht aufgedeckt.
Übernahmebilanz vs. Umwandlungsbilanz
Die Umwandlungsbilanz, bei der z. B. die stillen Reserven im Anlagevermögen mit 50.000 € offengelegt werden. Die beiden Gesellschafter erhalten je 25.000 € auf ihr Kapitalkonto.
Die Übernahmebilanz, die vom überneh-menden Unternehmen aufgestellt wird. Sie ist aus der Umwandlungsbilanz als Eröffnungsbilanz abzuleiten ist. Die Gesellschafter reduzieren ihr Kapital um je 10.000 €.