Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Instrument der Umweltvorsorgepolitik. Sie soll sicherstellen, dass vor Entscheidungen über öffentliche und private Vorhaben deren Umweltauswirkungen frühzeitig geprüft und angemessen berücksichtigt werden.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss die Folgen abschätzen, die ein Vorhaben (beispielsweise der Bau eines Kraftwerks, einer Autobahn oder eines Flughafens) auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter haben kann.
Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei der Entscheidungsfindung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist seit dem Jahr 1990 in Kraft. Es basiert auf der Richtlinie des Rates der EG vom Juni 1985.