Vollständiger Name: Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts. Mit dem UntStFG wurde die Steuerreform in Deutschland fortgesetzt. Das Gesetz steht in der Folge des Steuersenkungsgesetzes und des Steuersenkungsergänzungsgesetzes. Wesentliche Inhalte waren die Angleichung der Tatbestandsvoraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft, Änderungen bei der Realteilung und im Umwandlungssteuerrecht. Gesetz vom 20.12.2001, BGB1. 2001 Teil I, S. 3858.
Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG)
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