Der Begriff „Unternehmenszusammenschlüsse“ beschreibt den Prozess, wenn aus rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen größere Wirtschaftseinheiten gebildet werden, um darauss wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.
Definition / Erklärung
Ein Unternehmenszusammenschluss bezeichnet dem Namen nach eine tiefere Kooperation mehrerer Unternehmen. Dieser Zusammenschluss kann geschehen ohne das die Selbständigkeit aufgegeben werden muss (Kooperation) oder unter der völligen oder teilweisen Aufgabe der unternehmerischen Selbständigkeit (Konzentration).
Eine Konzentration bezeichnet hingegen eine (teilweise) Aufgabe der unternehmerischen Freiheiten und die damit verbundene Übernahme der Hoheit über die unternehmerischen Entscheidungen durch ein anderes Unternehmen. Die Konzentration ist dabei mindestens ebenso häufig verbreitet wie die Kooperation, allerdings in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen. Sie macht deswegen in der Volkswirtschaftslehre den größeren Teilbereich in der Theorie der Unternehmenszusammenschlüsse aus und ist thematisch wesentlich breiter gefächert.
Beispiel – Praktische Beispiele für eine Kooperation wären öffentliche Großprojekte oder ähnliche Unternehmungen die von einer Firma alleine nicht bewältigt werden könnten.
Zielsetzungen und Problematiken
Jeder Unternehmenszusammenschluss hat vordefinierte Ziele zu erfüllen. Im allgemeinen lassen sie sich in folgende drei Kategorien unterteilen:
- Wachstum
- Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
- Minderung des Risikos
Natürlich überlagert ein Ziel häufig das andere und die individuellen Anforderungen des Umfelds benötigen im Voraus eine genaue Analyse der potentiellen Stärken und Schwächen (SWOT-Analyse) über die Folgen eines Zusammenschlusses.
Die häufigste Problematik die sich im Rahmen einer Kooperation und auch im Rahmen einer Konzentration ergeben können, sind der Natur des Marktes geschuldet. Der Begriff „Kartell“ beschreibt hierfür in groben Worten die Folgen eines Zusammenschlusses mehrere Unternehmen zu einer starken und marktbeherrschenden Macht.
Aus diesem Grund werden Kooperationen und Konzentrationen in fast allen Fällen einer staatlichen Prüfung durch das Kartellamt unterzogen.
Begriffsabgrenzung: Beherrschung vs. Fusion
Im Rahmen einer Konzentration kommt es zwangsläufig zu einer Situation in der ein Unternehmen einen Teil oder seine gesamte Eigenständigkeit aufgeben muss. Während im ersteren Fall von einer Beherrschung gesprochen wird und ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden muss, so beschreibt der zweite Fall die klassische Fusion in der zwei oder mehrere Unternehmen miteinander verschmelzen.
Diese Verschmelzung führt entweder zu einer gänzlich neuen Gesellschaft oder die übernommen Unternehmen gehen vollständig in den Besitz des „stärkeren“ Unternehmens über. Das „Stärker“ bedeutet hier nicht zwangsläufig „besser“, sondern spiegelt Faktoren wie Markenbekanntheit, Infrastruktur und wirtschaftliche Stärken wieder.
Im Rahmen einer Beherrschung kommt es ebenfalls zu unterschiedlichen Konstellationen. Grundsätzlich ist es derzeit so, dass Unternehmen die Art und Weise des Umgangs selbst wählen und vertraglich festlegen können. Übliche Szenarien sind Gewinnabführungsverträge oder die Übergabe von Befugnissen.
Zusammenfassung
- Unternehmenszusammenschlüsse können durch Kooperationen oder Konzentrationen erfolgen
- Ziele: Wachstum, Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Risikominimierung
- Unternehmenszusammenschlüsse bergen durch Kartellbildung mit Marktbeherrschender Stellung ein Risiko