Ein Konzern, bei dem die einheitliche Leitung aufgrund eines Beherrschungsverhältnisses vom Management der Konzernobergesellschaft wahrgenommen wird. Das Beherrschungsverhältnis kann auf vertraglichen Grundlagen beruhen, Vertragskonzern, oder aufgrund einer absoluten oder relativen Mehrheitsbeteiligung gegeben sein, faktischer Konzern. Die einheitliche Leitung wird durch die Geschäftsführung oder den Vorstand der Konzernobergesellschaft wahrgenommen. Bei dem relativ seltenen – Gleichordnungskonzern erfolgt die einheitliche Leitung durch ein vertragliches Gemeinschaftsorgan oder durch eine anderweitige personelle Verflechtung der Geschäftsführung der beteiligten Unternehmen.
Unterordnungskonzern
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