Die Begriffe „Betrieb“ und „Unternehmung /Unternehmen“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch nicht sauber getrennt. Hinzu kommen noch Begriffe wie „Firma“, „Fabrik“, „Werk“ und „Geschäft“.
Die Unternehmung ist eine rechtlich selbständige Einheit der Volkswirtschaft mit wirtschaftlicher Zielsetzung und einem eigenen finanziellen Gefüge.
Träger dieses Gebildes sind Unternehmer, die eine oder mehrere Personen sein können. Die Unternehmer setzen Kapital ein mit dem vorrangigen Ziel, Gewinne zu erzielen. Zwangsläufig ist damit allerdings auch das Verlustrisiko verbunden, etwa dann, wenn falsche unternehmerische Entscheidungen getroffen werden.
In der Festlegung ihrer Pläne (Absatzpläne, Produktionspläne) sind die Unternehmer autonom, d. h. insbesondere staatliche Stellen können ihnen dafür keine Vorschriften machen. Die Marktwirtschaft garantiert den Unternehmern das Privateigentum an den Produktionsmitteln. Sieht man den Unternehmungsbegriff als dem Betrieb übergeordnet, dann kann ein Unternehmen mehrere Betriebe enthalten.
Als Betrieb wird somit eine räumlich-technisch-soziale Einheit bezeichnet, die der Leistungserstellung dient, aber wirtschaftlich unselbständig ist. Gleichwohl folgt auch ein Betrieb wirtschaftlichen Zielsetzungen.
Eine Unternehmung kann also aus mehreren Betrieben bestehen, nicht aber ein Betrieb aus mehreren Unternehmen. Der Begriff „Firma“ bezeichnet den Namen einer Unternehmung und ist abhängig von der Rechtsform. Die Begriffe „Fabrik“ und „Werk“ stellen dagegen die produktionswirtschaftliche Seite eines Betriebes heraus.