Ursprungslandprinzip

Das Ursprungslandprinzip ist ein Prinzip der internationalen Besteuerung (Prinzipien internationaler Besteuerung). Es gilt für die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Leistungen (USt). Danach werden Erzeugnisse im Gegensatz zum Bestimmungslandprinzip mit der Umsatzsteuer des Landes belastet, in dem sie produziert werden.

Das Herkunftsland erhebt die USt und hat die Ertragshoheit. Das Ursprungslandprinzip lässt sich nur unzureichend mit dem Ziel einer Verbrauchsbesteuerung und der Wettbewerbsneutralität vereinbaren, da Importwaren und Inlandswaren einer unterschiedlichen Umsatzsteuerbelastung unterliegen.


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