US-GAAP (US-Generally Accepted Accounting Principles)

US-GAAP ist die Abkürzung für US-Generally Accepted Accounting Principles und umfaßt einerseits formale Regeln und andererseits die durch Fälle kommunizierte Praxis der Erstellung von Jahresabschlüssen. Da einem Wirtschaftsprüfer in den USA nur erlaubt ist, ein Testat auf Basis der US-GAAP zu erteilen, sind die US-GAAP dort verbindlicher Standard.

Die formalen Vorschriften des US-GAAP sind zum Teil nicht in Staats- oder Bundesgesetzen gefaßt, sondern durch Institutionen und Berufsvereinigungen vorgelebt und praktiziert. Dazu gehören der Financial Accounting Standards Board (FASB) und die amerikanische Börsenaufsicht, die Security and Exchange Commission (SEC).

Da die SEC die US-GAAP für alle an amerikanischen Börsen notierte Gesellschaften verlangt, besteht bei den großen Aktiengesellschaften auch in Europa Interesse an der US-GAAP.

Um die Erstellung von Jahresabschlüssen nach US-GAAP hierzulande zu fördern, wird zudem erörtert, ob deutschen Aktiengesellschaften, die nach US-GAAP bilanzieren, nicht der sonst nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erforderliche Jahresabschluß erlassen werden kann. In der Schweiz beispielsweise ist dies akzeptierte Praxis.

1. Zweck der Rechnungslegung nach US-GAAP sind financial statements, die in umfassender Weise über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage informieren sollen.

2. Schwerpunkt ist die Darstellung des Periodenergebnisses und die Frage, wie es sich zusammensetzt und wie es entstanden ist.

3. Die Rechnungslegung ist somit primär vergangenheitsorientiert. Es soll aber zugleich erkennbar werden, wie die weitere Fähigkeit der Unternehmung, liquide Mittel in der Zukunft zu erzeugen, einzuschätzen ist.

4. Außerdem soll sie auf die Managementqualität eingehen im Sinne der Rechenschaft über anvertraute Mittel. Ferner soll die Rechnungslegung dem Aktionär Gründe nennen, aus denen er seine Beteiligung fortführen (und nicht verkaufen) sollte.

Konkrete Beispiele für eine schwächere Berücksichtigung des Gläubigerschutzes zugunsten einer marktnäheren Bewertung äußern sich bei einzelnen Bilanzpositionen wie folgt:

– Herstellkosten: Bewertung der Aktiva zu Vollkosten

– Wertpapiere des Umlaufvermögens: Erfolgswirksame Verrechnung unrealisierter Gewinne

– Unfertige Leistungen: Gewinnrealisierung nach Projektfortschritt

– Valutaposten: Gewinnrealisierung bei Kursänderung


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