Vorläufer des Wirtschaftsprüfers war der Beruf des vereidigten Buchrevisors (Buchprüfers), der 1961 mit der Neuordnung der steuerberatenden und -prüfenden Berufe aufgegeben wurde. 1986 wurde der vereidigte Buchprüfer im Zuge der Einführung der Prüfungspflicht für die GmbH wieder eingeführt. Berufsrechtliche Regelungen finden sich im sechsten Teil der WPO.
Die vereidigten Buchprüfer sind organisatorisch der Wirtschaftsprüferkammer angegliedert. Sie führen Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere Buch- und Bilanzprüfungen, durch. Über das Ergebnis ihrer Prüfungen können Prüfungsvermerke erteilt werden. Dazu gehören auch Bestätigungen und Feststellungen. Schwerpunkt ist die Prüfung von Jahresabschlüssen der mittelgroßen GmbH. Die Berufsbezeichnung „vereidigter Buchprüfer“ nimmt eine Sonderstellung ein. Der Titel kann nicht isoliert erworben werden.
Steuerberater oder Rechtsanwälte, die fünf Jahre tätig sind und mindestens drei Jahre Prüfungstätigkeit nachweisen können, erfüllen die Prüfungsvoraussetzungen. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil mit den Gebieten wirtschaftliches Prüfungswesen, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der GmbH einschließlich des Berufsrechts der vereidigten Buchprüfer.
Die Befugnis zur Steuerberatung besitzt der vereidigte Buchprüfer schon mit dem vorher erworbenen Titel des Rechtsanwaltes oder des Steuerberaters. Es handelt sich also um eine Zusatzqualifikation. Es ist beabsichtigt, den Beruf des vereidigten Buchprüfers zu schließen und damit langfristig auslaufen zu lassen.