Eine oft gestellte Frage lautet, ob Unternehmen eher mit dem Ansatz des Economic-Value-Added bewertet werden sollen oder ob die Discounted-Cashflow-Methode die „einzig richtige“ sei.79 Beide Ansätze teilen die Perspektive, nach der aus dem Jahresabschluß entnommene Buchgrößen wenig leisten (falls sie nicht korrigiert werden) um die Leistung des Managements zu beurteilen und den Wert der Unternehmung zu ermitteln. Jedoch gibt es eine Reihe unterschiedlicher Akzente:
Der EVA-Ansatz lenkt die Aufmerksamkeit stark auf das Periodengeschehen und die Leistung des Managements im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Kapitalgeber (Aktionäre und Banken) werden zu einer Gruppe zusammengefaßt Interessenskonflikte zwischen Eigen- und Fremdkapitalgebern sind so von vornherein ausgeklammert. Interessant ist, daß der Investiv Aufwand als „Wertschöpfung‘ interpretiert wird, obwohl er nicht als „klingende Münze“ vorliegt, sondern nur in Form interner Arbeiten, deren Entstehung mit Löhnen in Zusammen-hang steht, die „aktiviert“ werden.
Die den Ansatz als Beratungswerkzeug EVA einsetzende Consulting-firma Stern & Stewart argumentiert zudem so: Eine eventuelle Outperformance sie liegt vor, wenn der ökonomische Gewinn die marktüblichen Ansprüche der Kapitalgeber übertrifft soll zu einem guten Teil als Bonus (Value Based Compensation) an das Management ausgeschüttet werden. Die Kapitalgeber (Aktionäre und Banken) sind gewissermaßen durch die Berücksichtigung der Kapitalkosten marktgerecht entlohnt, so daß bei dieser Unternehmensverfassung durchaus die Frage erlaubt wird, wer Anspruch auf die Outperformance erheben dürfe. Die Antwort im System EVA lautet:
Das Management soll einen Teil der Outperformance für sich beanspruchen dürfen.80 Die DCF-Methode betont eher die Aufgabe, ein Projekt, einen Unternehmensteil oder die ganze Unternehmung zu bewerten. Eine Wertschöpfung wird bei der DCF-Methode als solche nur anerkannt, wenn sie in der Form „klingender Münze“ vorliegt. Interne Arbeiten und Vorarbeiten werden erst dann als Wertschöpfung angesehen, wenn sie entweder eine Erhöhung von Einzahlungen oder eine Senkung von Auszahlungen tatsächlich bewirkt haben.
Die Bewertung erfolgt zuhanden der Eigenkapitalgeber. Von diesem rein sachlichen Zweck der Orientierung der Eigenkapitalgeber ist es nur ein kleiner Schritt, zu fordern, die Aktionäre hätten als einzige Gruppe Anspruch auf den Barwert sofern sie den Verpflichtungen nachkommen. Alle anderen Gruppen würden marktgerecht entlohnt worden und dürften daher keine weiteren Ansprüche anmelden. Diese Interpretation des Zwecks und des gesellschaftlichen Verständnisses von der Unternehmung wird als Shareholder-Value Ansatz bezeichnet.